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Eigentümer !!! Die Dämmung Ihres Hauses oder Ihrer Häuser wird Pflicht

Jede Region hat ihren eigenen Aktionsplan festgelegt, um den europäischen Plan für Klimaneutralität bis 2050 einzuhalten. 


1. WALLONIEN – DER LUFT-KLIMA-PLAN

A. Für Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen

Im Falle eines Eigentümerwechsels, entweder bei Verkauf/Kauf, oder im Falle einer Erbschaft (mit Ausnahme der Fälle, in denen der überlebende Ehegatte im Haus bleibt), MUSS die Energieeffizienz des Hauses gemäß folgendem Zeitplan verbessert werden :

 

  • Eigentümerwechsel nach dem 01.07.2026: innerhalb von 5 Jahren nach dem Eigentümerwechsel muss die Energieeffizienzklasse D erreicht werden;
  • Eigentümerwechsel nach dem 01.07.2031: innerhalb von 5 Jahren nach dem Eigentümerwechsel muss die Energieeffizienzklasse C erreicht werden;
  • Eigentümerwechsel nach dem 01.07.2036: innerhalb von 5 Jahren nach dem Eigentümerwechsel muss die Energieeffizienzklasse B erreicht werden;
  • Eigentümerwechsel nach dem 01.07.2041: innerhalb von 5 Jahren nach dem Eigentümerwechsel muss die Energieeffizienzklasse D erreicht.


Findet kein Eigentümerwechsel statt
, werden Immobilien der Energieeffizienzklasse G, F, E, D, C schrittweise alle 5 Jahre verboten:

 

  • ab dem 01.07.2031: Energieeffizienzklasse G;
  • ab dem 01.07.2036: Energieeffizienzklasse F;
  • ab dem 01.07.2036: Energieeffizienzklasse E;
  • ab dem 01.07.2046: Energieeffizienzklasse D;
  • ab 2050: Energieeffizienzklasse C.


B. Für Vermieter

Für die Gebäude, die erstmals vermietet werden:

 

  • Ab dem 01.10.2028 dürfen diese nur noch vermietet werden, wenn sie mindestens die Energieeffizienzklasse E aufweisen;
  • Ab dem 01.10.2031 dürfen diese nur noch vermietet werden, wenn sie mindestens die Energieeffizienzklasse D aufweisen;
  • Ab dem 01.10.2034 dürfen diese nur noch vermietet werden, wenn sie mindestens die Energieeffizienzklasse C aufweisen.



Für bereits vermietete Immobilien und bei einem Mieterwechsel:

 

  • Ab dem 01.01.2027 ist mindestens die Energieeffizienzklasse F erforderlich;
  • Ab dem 01.01.2030 ist mindestens die Energieeffizienzklasse E erforderlich;
  • Ab dem 01.01.2033 ist mindestens die Energieeffizienzklasse D erforderlich;
  • Ab dem 01.01.2036 ist mindestens die Energieeffizienzklasse C erforderlich.


Um den Mitbürgern bei der Durchführung dieser Arbeiten zu helfen, hat die Region die Mittel für Renopacks-Darlehen (Darlehen zu 0 %) aufgestockt und ihre Renovierungsprämien überarbeitet. Insbesondere sind höhere Prämienbeträge sowie eine Vereinfachung der Verfahren vorgesehen.

Für Eigentümer, die diese Fristen nicht einhalten, wurde bisher kein Sanktionsmechanismus entwickelt.

2. BRÜSSEL – DER LUFT-KLIMA-ENERGIE-PLAN

 

Eine Sanierungspflichtregelung wird sukzessive umgesetzt.

 

Seit 2023 muss jedes größere Sanierungsprojekt bestimmte Kriterien erfüllen, darunter das Erreichen einer Energieeffizienz von 150 kWh/m2/Jahr.

 

Bis 2031 müssen alle Gebäude in Brüssel über einen Energieausweis verfügen.

 

Basierend auf dem Ergebnis des Energieausweises ist dann geplant, die Durchführung energiesparender Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz auf mindestens Klasse B vorzuschreiben.

 

Das Ziel besteht darin, die schlecht gedämmten Gebäude (Energieeffizienzklassen F und G) bis 2033 vom Markt zu nehmen anschließend bis 2043 die Energieeffizienzklassen D und E.

 

Ein automatischer Sanktionsmechanismus wurde von der Region vorgesehen:

 

Verwaltungsstrafen werden auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften zur Energieeffizienz festgesetzt, wonach die Höhe der Strafe in Abhängigkeit von der Abweichung vom Energieziel (kWh/m2/Jahr) sowie der Größe der betreffenden Wohnung festlegt wird.

 

Das Bußgeld beläuft sich auf mindestens 125 Euro.

 

3. FLANDERN

 

Die Flämische Region hat eine Reihe zusätzlicher Fristen festgelegt, um bis 2050 klimaneutral zu werden:

 

  • Seit dem 1. Januar 2023 muss der Käufer eines Hauses in Flandern, dessen Energieeffizienzklasse kleiner oder gleich E ist, es innerhalb von 5 Jahren nach dem Kauf renovieren, um die Energieeffizienzklasse D zu erreichen;
  • Wohnungen, die ab 2028 gekauft werden, müssen innerhalb von 5 Jahren die Energieeffizienzklasse C erreichen.
  • Im Jahr 2035 gekaufte Wohnungen müssen innerhalb von 5 Jahren die Energieeffizienzklasse B (Häuser), bzw. die Energieeffizienzklasse C (Wohnungen) erreichen;
  • Im Jahr 2040 gekaufte Immobilien müssen innerhalb von 5 Jahren die Energieeffizienzklasse A (Häuser), bzw. die Energieeffizienzklasse B (Wohnungen) erreichen;
  • Immobilien, die ab 2045 gekauft werden, müssen innerhalb von 5 Jahren die Energieeffizienzklasse A erreichen.



In Flandern ist ebenfalls eine Sanktion vorgesehen.

 

Wird die Energieeffizienzklasse nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erlangt, kann dem Eigentümer ein Bußgeld in Höhe von 500 bis 200.000 Euro auferlegt werden.






 

Falls Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit an unser Team wenden.