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Neues aus dem Arbeitsrecht

Neues aus dem Arbeitsrecht

📰 Neues aus dem Arbeitsrecht

Seit dem 1. Juli werden strafrechtliche und administrative Sanktionen für Verstöße gegen das System der gleitenden Arbeitszeit verhängt, einschließlich des Fehlens eines Systems zur Arbeitszeiterfassung, das den gesetzlichen Kriterien entspricht. ⚖️

HR&Pay unterstützt Sie gerne dabei, sämtliche Anforderungen zu erfüllen. 👩‍💼👨‍💼

Erfassung der Arbeitszeit: Eine gesetzliche Pflicht

Wenn Sie das Modell der gleitenden Arbeitszeit in Ihrem Unternehmen einführen möchten, müssen Sie ein System zur Arbeitszeiterfassung implementieren. Diese Erfassung, ob elektronisch oder auf Papier, muss bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen. 🖥️📄

Welche Kriterien müssen Sie bei der Arbeitszeiterfassung beachten?

Für jeden Arbeitnehmer muss das System zur Arbeitszeiterfassung folgende Daten aufzeichnen:

- Die Identität des Arbeitnehmers 🆔

- Die tägliche Arbeitszeit ⏳

- Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Arbeitspausen (für Teilzeitbeschäftigte) 🕒

Diese Daten müssen während des laufenden Berichtszeitraums bereitgehalten und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Sie müssen für die Arbeitnehmer und für die Arbeitsinspektion bei einer etwaigen Kontrolle einsehbar sein. 🔍📂

⚠️ Sanktionen bei Nichteinhaltung ⚠️Administrative Geldbuße

Strafrechtliche Geldbuße (Der Betrag dieser Geldbußen wird mit der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer multipliziert.)

Einführung gleitender Arbeitszeit:

- Durch die Arbeitsordnung 📜

- Durch ein kollektives Arbeitsabkommen 📝

Unsere Empfehlung 💡

Um Geldbußen zu vermeiden, sollten Sie sich vergewissern, dass Ihre Arbeitsordnung alle vorgeschriebenen Angaben über gleitende Arbeitszeit enthält. 🚨

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 📞📧

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