Sind Sie selbstständig oder führen Sie ein Unternehmen im Bau- oder Reinigungsgewerbe? Seit dem 1. Juli 2024 verlangt eine neue Gesetzgebung die Eintragung Ihrer Hilfspersonen und aktiven Gesellschafter in der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU).
🔍 Was bedeutet das?
Hilfsperson: Person, die einem Selbstständigen hilft oder diesen vertritt, ohne einen Arbeitsvertrag zu haben.
Aktiver Gesellschafter: Eine Person, die einen Anteil an einer Gesellschaft besitzt und dort eine Tätigkeit ausübt, ohne als Arbeitnehmer gemeldet zu sein.
📅 Wichtige Termine:
Vor der Aufnahme der Arbeit: Obligatorische Eintragung in der ZDU.
Sobald die Aktivität endet: Aktualisierung innerhalb von 15 Tagen.
Übergangszeitraum: Die Eintragung von Hilfspersonen und aktiven Gesellschaftern, die vor dem 1. Juli 2024 im Einsatz waren, muss vor dem 1. Januar 2025 erfolgen.
🛠 Wie erfolgt die Eintragung?
Kostenlose Eintragung über My Enterprise.
Praktischer Leitfaden verfügbar auf der Website des FÖD Wirtschaft.
🌟 Achten Sie auf die Einhaltung der Vorschriften! Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Transparenz und den Schutz in unseren Branchen zu erhöhen.