Die Gültigkeitsdauer bestimmter Schecks wurde verlängert
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern Essensgutscheine oder Öko-Schecks an? Dann gibt es gute Nachrichten! Die Gültigkeit bestimmter Schecks wird verlängert.
- Essensgutscheine
- Öko-Schecks
- Sport- und Kulturgutscheine
- Geschenkgutscheine, die Sie Ihren Mitarbeitern zum Beispiel zu Weihnachten, Neujahr oder zum Nikolaustag anbieten
ESSENSGUTSCHEINE
Die Gültigkeit von Essensgutscheinen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 31. März 2021 ablaufen, verlängert sich um 6 Monate.
ÖKO-SCHECKS
Die Gültigkeit von Öko-Schecks, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 31. März 2021 ablaufen, verlängert sich um 6 Monate.
SPORT- UND KULTURGUTSCHEINE
Die Gültigkeit von Sport- und Kulturgutscheinen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 31. März 2021 ablaufen, verlängert sich um 6 Monate.
GESCHENKGUTSCHEINE
Die Gültigkeit von Geschenkgutscheinen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 31. März 2021 ablaufen, verlängert sich um 6 Monate.
Dies betrifft die folgenden Geschenkgutscheine:
- Geschenkgutscheine im Wert von maximal 40 Euro pro Arbeitnehmer und pro Kind zu Lasten, die Sie zum Nikolaustag, zu Weihnachten oder zu Neujahr anbieten.
- Geschenkgutscheine von bis zu 120 Euro pro Jahr, die Sie anbieten, wenn Ihr Arbeitnehmer eine Ehrenauszeichnung erhält.
- Geschenkgutscheine von maximal 40 Euro pro vollem Dienstjahr, die Sie Ihrem Arbeitnehmer zum Ruhestand anbieten mit einem Mindestbetrag von 120 Euro und einem Maximum von 1.000 Euro.
- Geschenkgutschein mit einem Höchstbetrag von 245 Euro, den Sie anlässlich der Eheschließung oder der Erklärung des gesetzlichen Zusammenwohnens Ihres Arbeitnehmers anbieten.
Es gibt noch keine endgültige Entscheidung bezüglich der Verlängerung der Gültigkeitsdauer, aber wir werden uns zu diesem Thema mit Sicherheit bei Ihnen melden.